AGB
ALLGEMEINES
1.
Die nachfolgenden AGB gelten für alle SF.Fotografie Verträge. Ihr Vertragspartner für alle Bestellungen und Aufträge im Rahmen der Geschäftsbeziehungen ist SF.Fotografie. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben.
2.
„Lichtbilder“ i.S. dieser AGB sind alle von SF.Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, digitale elektronische Stehbilder, Datenträger jeglicher Art, Videos usw.)
3.
Der Kunde bestätigt bei Verträgen über die Herstellung von Lichtbildern, dass er und insbesondere die zu porträtierende Person das 18. Lebensjahr vollendet haben. Soweit dies nicht der Fall ist, muss jeweils die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DER ELTERN
4.
Der Kunde ist Verbraucher, soweit er ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
5.
Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Sie unter: „https://ec.europa.eu“. Ich bin zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
6.
Für die Terminreservierung kann eine Anzahlung iHv. bis zu: 50% des Honorars fällig werden. Diese dient lediglich dafür, dass das Fotostudio/Termin verbindlich reserviert wird. Die Anzahlung wird nach dem Fotoshooting ausgezahlt (TfP) oder entsprechend verrechnet (Pay).
Wird der Termin 48h vor Beginn storniert, wird die Anzahlung in voller Höhe binnen 10 Werktagen erstattet. Andernfalls behalten wir uns das Recht ein, die Anzahlung einzubehalten, um entstandene Kosten davon zu decken.
VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
1.
Bei Verträgen über die Herstellung von Lichtbildern wird ein Honorar als Festpreis, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Honorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Kunden zu tragen.
2.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die SF.Fotografie nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von SF.Fotografie, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält SF.Fotografie auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Das Recht auf die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt davon unberührt.
3.
Die Zahlung des Preises ist unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
4.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum von SF.Fotografie
BUCHUNGSRÜCKTRITT
1.
Sollte ein gebuchter Termin (ganz gleich über welches Medium er gebucht wurde) nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher gegenüber dem betreffenden Fotografen abgesagt werden. Die Absage kann auch mündlich erfolgen.
2.
Die Erstattung der geleisteten Anzahlung/Grundgebühr wird dem Kunden gegen Vorlage des Vertrages oder Vorlage der Online-Bestätigung bar ausgezahlt oder via Überweisung auf sein Konto erstattet.
3.
Wird der Termin nicht fristgerecht abgesagt, besteht kein Recht auf die Erstattung der bereits geleisteten Anzahlung bzw. Grundgebühr.
SACHMÄNGELGEWÄHRLEISTUNG
1.
SF.Fotografie haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf von SF.Fotografie gelieferte Sachen 12 Monate.
2.
Hat der Kunde SF.Fotografie keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. SF.Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
HAFTUNG
1.
SF.Fotografie verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SF.Fotografie, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
2.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SF.Fotografie nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3.
Die Einschränkungen der Abs. 1. und 2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SF.Fotografie, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
4.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
NEBENVERPFLICHTUNGEN
1.
Der Kunde versichert, dass er an allen der SF.Fotografie übergebenen Vorlagen die erforderlichen Urheber- und Markenrechte besitzt sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, haftet allein der Kunde. Er ist verpflichtet, SF.Fotografie gegenüber Dritten von sämtlichen berechtigten Ansprüchen freizustellen, die wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund der dem erteilten Auftrag entsprechenden Bearbeitung, Vervielfältigung und Nutzung der übertragenen Bilddateien geltend gemacht werden. Der Kunde sichert darüber hinaus zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende Verbotsnormen, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§§ 184 ff. StGB) verstoßen. Sollten SF.Fotografie Zuwiderhandlungen gegen diese Zusicherung bekannt werden, werde ich unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten.
2.
Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die SF.Fotografie berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
3.
Überlässt SF.Fotografie dem Kunden mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Lichtbilder/Datenträger innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann SF.Fotografie, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht selbst zu vertreten haben, Bezahlung verlangen.
4.
Überlässt SF.Fotografie dem Kunden Lichtbilder/Datenträger aus seinem Archiv, die nicht für den Kunden angefertigt wurden, so hat der Kunde diese zurückzusenden. Schickt der Kunde diese Lichtbilder/Datenträger trotz zweimaliger Aufforderung nicht zurück, kann SF.Fotografie eine Blockierungsgebühr von 1,- € pro Tag und Lichtbild verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung der Lichtbilder/Datenträger kann SF.Fotografie Schadensersatz verlangen.
URHEBERRECHT
1.
Der SF.Fotografie steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.
Mit dem Erwerb von SF.Fotografie erstellten Lichtbilder als Datei erhält der Käufer sämtliche Nutzungsrechte. Dies gilt nicht für den Erwerb gedruckter Bilder, diese beinhalten nur das einfache Nutzungsrecht und dürfen nicht vervielfältigt und veröffentlicht werden.
3.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann SF.Fotografie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die SF.Fotografie zum Schadensersatz. Die Negative/Datenträger verbleiben bei SF.Fotografie. Eine Herausgabe der Negative/Datenträger an den Kunden erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2.
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt oder ist der Kunde Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz von SF.Fotografie in Delitzsch.
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.